Gymnasium und Leistungssport
Eine anspruchsvolle Ausbildung und eine Karriere im Leistungssport schliessen sich nicht aus. Im Sportgymnasium werden schulische und sportliche Anforderungen bestmöglich aufeinander abgestimmt. Um das zu ermöglichen, arbeitet die Alte Kanti als Swiss Olympic Partner School eng mit Sportverbänden und -vereinen zusammen.
Das Sportgymnasium ist ein spezieller Maturitätslehrgang im Sinne der Begabtenförderung. Mit angepassten Strukturen können die Schüler*innen Ausbildung und Leistungssport verbinden und damit trotz grosser sportlicher Belastung eine eidgenössisch anerkannte Maturität erreichen.
Ist das Sportgymnasium etwas für mich?
Ja, wenn Sie…
- Leistungssport betreiben und gleichzeitig eine anspruchsvolle schulische Ausbildung absolvieren wollen – als Basis für Ihre weitere sportliche und berufliche Karriere.
- bereit sind, die Matura in fünf Schuljahren zu absolvieren (statt der regulären vier).
- in Ihrer Sportart durchschnittlich mindestens zehn Stunden pro Woche geführt trainieren.
- mindestens zur regionalen Spitze gehören.
- Mitglied eines regionalen oder nationalen Nachwuchskaders sind.
- das Potenzial haben für eine Laufbahn als Leistungssportler*in auf nationaler oder internationaler Ebene.
- einem nationalen Sportverband angehören, welcher über ein von Swiss Olympic anerkanntes Nachwuchsförderungskonzept verfügt.
- eine regionale oder nationale Swiss Olympic Talent Card haben.
Wenn Sie alle diese Punkte mit Ja beantworten können, kommt das Sportgymnasium für Sie in Frage.
Aufnahme und Verbleib
Für die Aufnahme ins Sportgymnasium müssen sowohl schulische wie auch sportliche Voraussetzungen erfüllt sein – und während der gesamten Ausbildungsdauer gewährleistet bleiben.
Schulische Voraussetzungen
Es gelten die regulären Aufnahmebedingungen.
Sportliche Voraussetzungen
Sportler*innen können ins Sportgymnasium aufgenommen werden, wenn sie neben diesen Kriterien auch folgende erfüllen:
- Der für Ihre sportliche Förderung zuständige Sportverband resp. -verein verfügt über ein von Swiss Olympic anerkanntes Nachwuchsförderungskonzept.
- Der hauptverantwortliche Sportverband resp. -verein steht in einer schriftlich vereinbarten Zusammenarbeit mit dem Sportgymnasium.
- Sie sind mindestens regionale Spitze in Ihrer Sportart.
- Sie sind Mitglied eines regionalen oder nationalen Nachwuchskaders.
- Der zuständige Sportverband resp. -verein empfiehlt Sie ausdrücklich für das Sportgymnasium und attestiert Ihnen eine Laufbahn als Leistungssportler*in auf nationaler oder sogar internationaler Ebene.
- Ihr wöchentlicher Trainingsumfang umfasst mindestens zehn Stunden geführtes Training in Ihrer Sportart.
- Für den Trainingsbetrieb stehen qualitativ überzeugende Strukturen (Infrastruktur, Zeitgefässe auch für tagsüber geführte Trainings) sowie qualifizierte Trainer*innen zur Verfügung.
- Sie sind im Besitz einer aktuellen Swiss Olympic Talent Card (regional oder national).
- Sie müssen eine sportmedizinische Untersuchung bestehen.
Quereintritt
Ein Quereintritt ins Sportgymnasium ist bis ins dritte Schuljahr möglich, sofern die schulischen und sportlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verbleib im Sportgymnasium
Die schulischen und sportlichen Zielsetzungen werden regelmässig überprüft. Schüler*innen, die ihre sportliche Karriere abbrechen, verlieren das Anrecht auf Verbleib im Sportgymnasium. Sie haben die Möglichkeit, in den regulären Maturitätslehrgang zu wechseln.
Anmeldung
Das Anmeldedossier, welches direkt der Alten Kanti zugestellt werden muss, beinhaltet folgende Unterlagen:
- Persönliche Anmeldung Sportler*in
- Anmeldung / Empfehlung durch den entsprechenden Sportverband resp. -verein
- Persönliches Motivationsschreiben
- Zeugniskopie des ersten Semesters der 3. Bezirksschule (ausserkantonale Qualifikationen für das Gymnasium werden anerkannt)
- Kopie der Swiss Olympic Talent Card
Anmeldetermin ist jeweils der 15. Februar. Achtung: Die offizielle Anmeldung über das kantonale Anmeldeportal muss bis Ende Februar erfolgen, hier finden Sie alle Informationen dazu.
Kosten
Für Schüler*innen mit Wohnsitz im Kanton Aargau wird kein Schulgeld erhoben. Der finanzielle Aufwand für Lehrmittel wie auch für Exkursionen und spezielle Schulwochen entspricht dem des regulären Maturitätslehrganges. Mehrkosten entstehen für die Sportler*innen im Rahmen der sportlichen Förderung und der sportmedizinischen Versorgung.
Ausserkantonale Bewerber*innen müssen mit der Anmeldung eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für die Übernahme des Schulgeldes vorweisen.
Aufbau der Ausbildung
Der grundsätzliche Aufbau der Ausbildung entspricht demjenigen des regulären Maturitätslehrganges. Die Schüler*innen des Sportgymnasiums profitieren aber von angepassten zeitlichen Strukturen, optimaler Betreuung und einer guten Koordination von schulischer und sportlicher Planung.
Dauer
Die Ausbildung dauert fünf statt vier Jahre, da die Anzahl der obligatorischen Wochenlektionen nur maximal 25 beträgt. Die Verteilung der Jahresstunden unterscheidet sich gegenüber dem regulären Maturitätslehrgang aufgrund der reduzierten Anzahl Wochenlektionen.
Urlaub
Für Abwesenheiten im Zusammenhang mit der sportlichen Förderung (Trainingslager, Wettkämpfe, etc.) erhalten die Schüler*innen Urlaub.
Wochenstruktur
Der Stundenplan definiert die Unterrichtszeiten für den obligatorischen Unterricht und ermöglicht Zeitgefässe für die Sportförderung, auch für Trainingsgefässe am Vormittag.
Einschränkungen in der Fächerwahl
Durch den angepassten Stundenplan sind die Schüler*innen des Sportgymnasiums in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt, siehe Stundentafel.

Stundentafel
Die Stundentafel der gesamten Ausbildung im Sportgymnasium unterscheidet sich gegenüber dem regulären Maturitätslehrgang nicht. Aufgrund der Ausbildungsverlängerung ergeben sich jedoch unterschiedliche Jahresstundentafeln. Das Grundlagenfach Sport wird nicht geführt. Freifächer können nur belegt werden, wenn der schulische und sportliche Wochenplan dies zulässt.
- Stundentafel Sportgymnasium (ab Eintritt Schuljahr 2016 / 17)
Wahleinschränkungen
Aus organisatorischen Gründen bestehen bei der Wahl der Wahlpflichtfächer Einschränkungen:
- Das Grundlagenfach Bildnerisches Gestalten ist obligatorisch (Musik kann nicht gewählt werden).
- Als Akzentfach stehen Mathematik und Geistes- und Sozialwissenschaften zur Auswahl.
- Als Schwerpunktfach bzw. Ergänzungsfach können nur die Fächer gewählt werden, bei denen die Voraussetzungen bezüglich Vorbildung erfüllt sind.


Promotion
Es gilt die Promotionsordnung der regulären Maturitätslehrgänge. Aufgrund der angepassten Jahresstundentafel ist die Anzahl der Promotionsfächer pro Schuljahr jedoch reduziert.

Abschlussprüfungen und Matura
Aufgrund der längeren Ausbildungszeit – fünf statt vier Jahre – erfolgen die Abschlussprüfungen gestaffelt, in zwei Phasen jeweils am Ende des vierten und fünften Schuljahres. Ansonsten gelten die Regelungen des regulären Maturitätslehrganges.
Der erfolgreiche Besuch des Sportgymnasiums wird im Maturitätszeugnis ausgewiesen. Das Maturzeugnis ist gleichermassen eidgenössisch anerkannt und ermöglicht den Zugang zu allen Fachhochschulen und Universitäten.

Leistungssportförderung
Die sportliche Förderung der Schüler*innen des Sportgymnasiums obliegt vollumfänglich bei den entsprechenden Sportpartner*innen.
Sportpartner*innen: Verband oder Verein, Trainer*in
Die Zusammenarbeit zwischen den Sportpartner*innen und der Alten Kanti wird schriftlich vereinbart. Dies beinhaltet insbesondere:
- die Bestimmung einer Ansprechperson, welche für die Athletenbetreuung der Sportler*innen zuständig ist.
- die Verantwortung für die gesamte Trainings- und Wettkampfplanung der Sportler*innen.
- die Betreuung und Beratung der Sportler*innen in den Bereichen Laufbahn, Gesundheit, Administration, etc.
- die Selektion und die Qualifikation der Sportler*innen.
- den regelmässigen Austausch mit der Alten Kanti sowie die jährliche Berichterstattung über Stand und Entwicklung der Sportler*innen.
Sportmedizin
Die sportmedizinische Betreuung ist Sache der Sportler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den Sportpartner*innen. Beim Eintritt ins Sportgymnasium muss die Leistungssporttauglichkeit mittels einer sportmedizinischen Eintrittsuntersuchung bestätigt werden.
Links: Sportpartner*innen und weitere wichtige Institutionen
Wege nach dem Sportgymnasium
Der erfolgreiche Besuch des Sportgymnasiums wird im Maturitätszeugnis ausgewiesen. Die Maturand*innen sind optimal darauf vorbereitet, ihre weitere Sportkarriere in Angriff zu nehmen und zu gestalten. Ihnen stehen die gleichen Ausbildungs- und Berufswege offen wie allen anderen Maturand*innen.
Wichtige Dokumente
Nächste Termine
Kontakt & Beratung
Kurt Büchler
Prorektor, Leiter Sportgymnasium
E-Mail: kurt.buechler@ag.ch